Technische Verwaltung
- Durchführung der für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen
- Durchführung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)
- Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger)
- Sonstige technische Verwaltungsleistungen