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Letzte Änderung
July 06. 2019 13:55:23

Whgs-Eigentumsanlagen

Dieses Angebot umfasst die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentumsanlage. Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich nicht auf das gesamte Wohnungs- und Teileigentum, sondern nur auf das gemeinschaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume, obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst. Will ein Eigentümer auch sein Sondereigentum verwalten lassen, muss er hierüber einen gesonderten Vertrag abschließen. Für diesen Wunsch verweisen wir auf unser Angebot Sondereigentum (Mietsonderverwaltung).

Wir übernehmen für Sie die allgemeine kaufmännische Geschäftsführung, die juristische Verwaltung, die Finanz- und Vermögensverwaltung und die technische Verwaltung Ihrer Immobilie. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsangebot verschaffen.

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