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Letzte Änderung
July 06. 2019 13:55:23

Sondereigentum (Mietsonderverwaltung)

Dieses Angebot umfasst die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume (Wohnungseigentum, Eigentumswohnung) bzw. der nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume (Teileigentum, z.B. Büroräume, Geschäftsräume oder Praxisräume). Soll auch das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentumsanlage verwaltet werden, verweisen wir auf das Angebot Wohnungseigentumsanlagen.

Wir übernehmen für Sie die Begründung, Durchführung und Abwicklung der Mietverhältnisse, die juristische Betreuung, die Finanz- und Vermögensverwaltung und die technische Verwaltung Ihres Sondereigentums. Ganz gleich, ob es sich um Wohnungseigentum (Eigentumswohnung) oder Teileigentum (z. B. Büro-, Geschäfts- oder Praxiseinheit) handelt. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über unser Leistungsangebot verschaffen.

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