Begründung, Durchführung und Abwicklung weiterer zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Mietobjektes erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
- Vorbereitung - Beratung über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des jeweiligen Vertragsabschlusses und Einholung von Angeboten
- Abschluss von Verträgen
- Überwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Verträge
- Beendigung, insbesondere Kündigung der Verträge
- Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers